Die EU-Verordnung FuelEU Maritime führt für bestimmte Schiffe eine Pflicht zur Nutzung von Landstrom am Liegeplatz ein. Nach Angaben der Europäischen Kommission müssen erfasste Passagier- und Containerschiffe über 5.000 BRZ OPS nutzen oder auf eine andere anerkannte emissionsfreie Technologie zurückgreifen.
Termine und betroffene Häfen
Die Pflicht beginnt am 1. Januar 2030 in EU-Häfen, die unter Artikel 9 der AFIR fallen. Ab dem 1. Januar 2035 gilt sie auch in weiteren EU-Häfen, die OPS-Kapazität entwickeln. Mitgliedstaaten können die Anwendung ab 2030 auf weitere Häfen ausdehnen; zudem bestehen betriebliche Ausnahmen.
Was Landstrom verändert
OPS versorgt das Schiff am Liegeplatz über die Hafeninfrastruktur mit Strom. Der Emissionsvorteil hängt vom Strommix, von der Schiffstechnik und von der tatsächlichen Nutzung ab. Deshalb nennen wir keine einheitliche Minderungsquote für jeden Hafenanlauf.
Was Reisende prüfen sollten
Ein Infrastrukturplan des Hafens und die Anschlussfähigkeit eines Schiffes sind getrennte Fragen. Prüfen Sie für die konkrete Reise die Umweltangaben der Reederei und aktuelle OPS-Informationen des Hafens.